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Öffentliche Ausschreibungen Ankündigung von beschränkten Ausschreibungen (§19 Abs. 5 VOB/A.)


Gemeinden sind nach der VOB 2009, §19 verpflichtet, geplante beschränkte Ausschreibungen ab einem Nettowert von 25.000 EUR rechtzeitig vor dem eigentlichen Vergabeverfahren bekanntzumachen.



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