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Invalidenversicherung
Die Invalidenversicherung ist in Frankreich eine mit der Krankenversicherung verbundene Pflichtversicherung. Durch eine Beschäftigung in Frankreich zahlen Sie automatisch in die Invalidenversicherung ein. Bei Krankheit oder Unfall, der kein Arbeitsunfall ist, steht Ihnen daher unter bestimmen Voraussetzungen eine Invalidenrente zu.
Die Höhe der Invalidenrente wird aus Ihrem durchschnittlichen beitragspflichtigen Jahreseinkommen berechnet.
Auch Witwer oder Witwen sowie geschiedene Eheleute können unter bestimmten Voraussetzungen eine Hinterbliebenenrente aus der Invalidenversicherung beziehen.
Vertiefende Informationen
- Portal INFOBEST: Invalidenversicherung in Frankreich
- Broschüre "Meine Zeit in Frankreich - Arbeit und Rente europaweit"
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Freiburg hat ihn am 20.01.2017 freigegeben.
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