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Unfallversicherung
Alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind kraft Gesetzes unfallversichert - unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts. Die Unfallversicherung mindert die finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten und bietet sowohl Leistungen zur Prävention (Verhütung von Unfällen) als auch zur Heilbehandlung, zur Teilhabe am Arbeitsleben, Verletztengeld und Rente.
Sie sind grundsätzlich während der Arbeit und auf dem unmittelbaren Weg von und zur Arbeit versichert. Die Beiträge zur Unfallversicherung zahlt allein der Arbeitgeber.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Freiburg hat ihn am 09.12.2016 freigegeben.
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