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Pflegeversicherung
In Frankreich gibt es keine gesetzliche Pflegeversicherung wie in Deutschland. Die personenbezogene Pflegebeihilfe wird von der allgemeinen Solidaritätsabgabe (Contribution Sociale Généralisée (CSG)), den Rentenkassen und den Gemeinden finanziert.
Die Höhe der Pflegebeihilfe hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit und dem Einkommen ab. Wird Ihnen die Pflegebeihilfe nicht gewährt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen.
Vertiefende Informationen
- Themenseite des INFOBEST-Portals
- Die Pflege älterer Personen in Deutschland, Frankreich und der Schweiz
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Freiburg hat ihn am 22.08.2019 freigegeben.
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