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Invalidenversicherung
Wenn Sie in der Schweiz beschäftigt sind, zahlen Sie automatisch in die Invalidenversicherung ein. Bei Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit oder Unfall steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Invalidenrente zu.
Die Höhe der Invalidenrente richtet sich nach dem Invaliditätsgrad. Leistungen erhalten Sie dann aus der Invalidenversicherung, der betrieblichen Vorsorge und der Unfallversicherung.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Freiburg hat ihn am 21.10.2016 freigegeben.
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