Wohnen in der Schweiz
Wenn Sie von Deutschland in die Schweiz ziehen, benötigen Sie einen gültigen Pass oder Passersatz und unterliegen der Meldepflicht. Sie müssen sich bei Ihrer neuen Wohngemeinde innerhalb von acht Tagen, spätestens jedoch vor Ihrem Arbeitsbeginn, anmelden.
Angehörige der EU-/EWR-Staaten genießen aufgrund des zwischen der Schweiz und der EU geschlossen Personenverkehrsabkommens das Recht auf Freizügigkeit. Sie benötigen aber in der Schweiz, wenn sie sich länger als drei Monate dort aufhalten, eine Aufenthaltsbewilligung.
Hinweis: Für Angehörige von Staaten außerhalb der EU/EFTA gelten umfangreichere Zugangskriterien, wie z.B. ein Visum und ein biometrischer Ausländerausweis.
Vertiefende Informationen
- Informationen zum Aufenthalt in der Schweiz auf dem Portal "www.ch.ch"
- Informationen zu Aufenthaltsbewilligungen auf den Seiten des Schweizer Bundesamtes für Migration.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Freiburg hat ihn am 19.09.2016 freigegeben.
Lebenslagen
- Grenzüberschreitend leben und arbeiten
- Grenzgängerstatus
- Leben im Ausland - Arbeiten in Baden-Württemberg
- Leben in Baden-Württemberg - Arbeiten im Ausland