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Pflegeversicherung
Wenn Sie in Deutschland krankenversichert sind, zahlen Sie automatisch in die deutsche Pflegeversicherung ein.
Die soziale Pflegeversicherung gewährt Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, deren Vorliegen vom Medizinischen Dienst (bei Privatversicherten: die Medicproof GmbH) geprüft wird. Zuständig sind die bei den Krankenkassen errichteten Pflegekassen, die ihre Versicherten in allen die Pflegeversicherung betreffenden Angelegenheiten umfassend beraten. Sie sorgen dafür, dass die pflegerische Versorgung der Versicherten sichergestellt ist.
Vertiefende Informationen
- Pflege und Pflegeversicherung in Deutschland auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Freiburg hat ihn am 03.02.2017 freigegeben.
Lebenslagen
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