Wohnen in Frankreich
Wenn Sie nach Frankreich ziehen, benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Pass. Eine besondere Meldepflicht besteht nicht.
Hinweis: Im Gegensatz zu Deutschland müssen Sie in Frankreich für den Erstwohnsitz eine Wohnsteuer (taxe d'habitation) an Ihrem Wohnort zahlen. Sie wird erstmals in dem Jahr fällig, in dem Sie am 1. Januar in Frankreich wohnen.
Staatsangehörige der EU und der Schweiz benötigen in Frankreich keine Aufenthaltserlaubnis. Sie müssen sich aber bei dem für Sie zuständigen französischen Finanzamt melden. Wenn Sie möchten, können Sie eine "Carte de Séjour" (z.B. als Wohnsitznachweis) beantragen. Diese stellt Ihnen in der Regel die örtlich zuständige Préfecture aus.
Neben den behördlichen Formalitäten, die abzuwickeln sind, muss ein Umzug geplant und organisiert werden. Nutzen Sie unsere Checkliste als hilfreiche Unterstützung.
Vertiefende Informationen
- INFOBEST - Beratungsstelle für grenzüberschreitende Fragen
- Checkliste zum Umzug
- Deutsche Vertretungen in Frankreich
- Aufenthalt in Frankreich auf dem Portal "Service-Public.fr"
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Freiburg hat ihn am 22.08.2019 freigegeben.
Lebenslagen
- Grenzüberschreitend leben und arbeiten
- Grenzgängerstatus
- Leben im Ausland - Arbeiten in Baden-Württemberg
- Leben in Baden-Württemberg - Arbeiten im Ausland