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Unfallversicherung
In der Schweiz sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gegen Berufsunfälle, Berufskrankheiten und Nichtberufsunfälle pflichtversichert. Bei Teilzeitbeschäftigen mit weniger als acht Wochenstunden erstreckt sich die Versicherung jedoch nur auf Berufsunfälle und Berufskrankheiten.
Vertiefende Informationen
- Informationen zur Unfallversicherung in der Schweiz
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Freiburg hat ihn am 19.09.2016 freigegeben.
Lebenslagen
- Grenzüberschreitend leben und arbeiten
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- Leben im Ausland - Arbeiten in Baden-Württemberg
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