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Unfallversicherung
Wenn Sie in Frankreich sozialversichert sind, umfasst dies auch die Unfallversicherung, Sie sind dann also durch Ihren Arbeitgeber gegen Arbeitsunfall und Berufskrankheit versichert. Dieser Schutz gilt ab dem Zeitpunkt der Einstellung.
Von der grundsätzlichen Versicherungspflicht bestehen Ausnahmen, z.B. für Selbständige. In diesem Fall kann man sich durch die Zahlung freiwilliger Beiträge gegen o.g. Risiken absichern.
Sie müssen Ihren Unfall innerhalb von 24 Stunden Ihrem Arbeitgeber melden. Eine Berufskrankheit können Sie direkt bei der zuständigen Krankenkasse melden.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Freiburg hat ihn am 27.11.2018 freigegeben.
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