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Mitten im Dreisamtal.
Zuhause in Stegen.
Lebendig. Naturnah. Gemeinsam.

Suchergebnis

  • Lebenslage
    Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen
    Die Gemeinden erheben für die erstmalige endgültige Herstellung von einzelnen nicht leitungsgebundenen Anlagen (z.B. öffentliche Straßen, Wege, Parkflächen, Grün- und Lärmschutzanlagen) Erschließungsbeiträge.
  • Leistung
    Abwasser entsorgen
    Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks müssen Sie das Abwasser ordnungsgemäß entsorgen.
  • Leistung
    Wasseranschluss anmelden
    Für die Wasserversorgung Ihres Grundstückes brauchen Sie einen Wasseranschluss.
  • Lebenslage
    Gebühren und Beiträge
    Gemeinden können neben bestimmten Steuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer, kommunale Steuern wie zum Beispiel Hundesteuer und Vergnügungssteuer) weitere Abgaben erheben.