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Bürgerentscheid zur Frage:

„Sind Sie dafür, dass von dem 24.533 m² großen gemeindeeigenen Grundstück Flst. Nr. 49/0 (Festwiese, zwischen Baugebiet „Stockacker“ und „Unterbirken“) eine Teilfläche von ca. 5.700 m² zur Errichtung eines Lebensmittel-Nahversorgungsmarktes an ein Unternehmen im Konzern der EDEKA Südwest oder die Lebensmittelmärkte Strecker KG verkauft wird?“

Herzlich willkommen

Der Gemeinderat hat am 29. Juli 2026 beschlossen, die Bürgerinnen und Bürger über diese wichtige Zukunftsentscheidung für unsere Gemeinde unmittelbar abstimmen zu lassen.

Auf dieser Seite informieren wir Sie fortlaufend über den Bürgerentscheid, den aktuellen Sachstand, die bisherigen Beschlüsse sowie den weiteren Ablauf des Verfahrens.

Diese Seite wird laufend aktualisiert.

Sobald weitere Beschlüsse des Gemeinderates gefasst werden, neue Informationen zum Verfahren vorliegen oder Informationen für die Bürgerinnen und Bürger veröffentlicht werden, ergänzen wir diese Seite entsprechend.

Chronologie

Die bisherigen Entwicklungen im Überblick:
DatumEreignis
10. Dezember 2024Öffentliche Informationsveranstaltung in der Kageneckhalle zur langfristigen Sicherung der Lebensmittelnahversorgung.
2025–2026Prüfung und Weiterentwicklung des Projekts. U.a. Gespräche mit der Raumordnungsbehörde, dem Regionalverband Südlicher Oberrhein, Handelsverbänden, Nachbarkommunen sowie der Familie Strecker und EDEKA Südwest.
29. Juli 2026Der Gemeinderat berät über den aktuellen Sachstand und beschließt die Durchführung eines Bürgerentscheides.
8. September 2026Der Gemeinderat berät über die weiteren Modalitäten des Bürgerentscheids. Gegenstand der Beratung sind insbesondere die Informationsbroschüre für die Bürgerinnen und Bürger, eine öffentliche Informationsveranstaltung sowie weitere organisatorische Fragen zur Durchführung des Bürgerentscheids.
8. November 2026Geplanter Termin des Bürgerentscheides.

Beschluss des Gemeinderates vom 29. Juli 2026

Der Gemeinderat hat mit der nach der Gemeindeordnung erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen, einen Bürgerentscheid durchzuführen.

Über folgende Frage werden die Bürgerinnen und Bürger abstimmen:

„Sind Sie dafür, dass von dem 24.533 m² großen gemeindeeigenen Grundstück Flst. Nr. 49/0 (Festwiese, zwischen Baugebiet „Stockacker“ und „Unterbirken“) eine Teilfläche von ca. 5.700 m² zur Errichtung eines Lebensmittel-Nahversorgungsmarktes an ein Unternehmen im Konzern der EDEKA Südwest oder die Lebensmittelmärkte Strecker KG verkauft wird?“

Darüber hinaus hat der Gemeinderat den Abstimmungstag auf Sonntag, den 8. November 2026, festgelegt und die Finanzierung der Durchführung des Bürgerentscheids geregelt.

Beratung des Gemeinderates am 8. September 2026

In seiner öffentlichen Sitzung am 8. September 2026 wird sich der Gemeinderat mit den weiteren Modalitäten des Bürgerentscheids befassen.

Die Beratungsvorlage enthält insbesondere Vorschläge zur Information der Bürgerinnen und Bürger vor dem Bürgerentscheid. Vorgesehen ist eine Informationsbroschüre, in der der Gegenstand des Bürgerentscheids erläutert und die unterschiedlichen Auffassungen dargestellt werden sollen. Neben der Bürgermeisterin und den im Gemeinderat vertretenen Gruppierungen sollen nach dem Vorschlag der Verwaltung auch die Projektbefürworter und Projektgegner Gelegenheit erhalten, ihre jeweilige Position darzustellen.

Der Vorlage ist bereits ein erster Entwurf der Informationsbroschüre beigefügt.

Außerdem schlägt die Verwaltung vor, am Montag, 19. Oktober 2026, um 19:00 Uhr in der Kageneckhalle Stegen eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Bürgerentscheid durchzuführen. Dort sollen die unterschiedlichen Positionen vorgestellt werden und die Einwohnerinnen und Einwohner Gelegenheit erhalten, Fragen zu stellen.

Bitte beachten Sie: Bei den in der Beratungsvorlage dargestellten Regelungen sowie bei der beigefügten Informationsbroschüre handelt es sich zum jetzigen Zeitpunkt um Vorschläge bzw. einen Entwurf für die Beratung des Gemeinderates am 8. September 2026. Über die endgültige Ausgestaltung entscheidet der Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung.

Was ist ein Bürgerentscheid?

Ein Bürgerentscheid ist eine Form der unmittelbaren Demokratie auf kommunaler Ebene.

In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Bürgerbegehren aus der Bürgerschaft, sondern um einen vom Gemeinderat eingeleiteten Bürgerentscheid (Ratsbegehren).

Der Gemeinderat kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder beschließen, dass eine Angelegenheit von besonderer Bedeutung unmittelbar den Bürgerinnen und Bürgern zur Entscheidung vorgelegt wird. Das Ergebnis des Bürgerentscheids hat die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses.

Spätestens 20. Tage vor dem Abstimmungstag informiert die Gemeinde alle Stimmberechtigten schriftlich über den Gegenstand des Bürgerentscheids und stellt die innerhalb der Gemeindeorgane vertretenen Auffassungen dar (schriftliche Information).

Weitere Schritte

(Diese Informationen werden fortlaufend ergänzt.)

Geplant sind unter anderem:
  • Informationsveranstaltung/en
  • Veröffentlichung weiterer Informationen zum Verfahren
  • Informationen zur Abstimmung
  • Bekanntmachungen
  • Veröffentlichung der gesetzlich vorgesehenen Bürgerinformation
  • Hinweise zum Abstimmungstag

Dokumente und weiterführende Informationen

(Dieser Bereich wird fortlaufend ergänzt.)

Hier werden künftig unter anderem veröffentlicht:
  • Beschlüsse des Gemeinderates
  • Informationen zum Bürgerentscheid
  • Bürgerinformation gemäß § 21 Gemeindeordnung
  • weitere Unterlagen und Informationsmaterialien
 
Hinweis der Gemeinde
Die Gemeinde informiert auf dieser Seite fortlaufend und sachlich über den Ablauf des Bürgerentscheids. Ziel ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern eine transparente Informationsgrundlage zu bieten. Weitere Informationen werden veröffentlicht, sobald sie vorliegen oder durch den Gemeinderat beschlossen wurden.