Bürgerentscheid: Langfristige Sicherung der Lebensmittelnahversorgung in Stegen
Herzlich willkommen
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Bürgerinnen und Bürger über diese wichtige Zukunftsentscheidung für unsere Gemeinde unmittelbar abstimmen zu lassen.
Auf dieser Seite informieren wir Sie fortlaufend über den Bürgerentscheid, den aktuellen Sachstand, die bisherigen Beschlüsse sowie den weiteren Ablauf des Verfahrens.
Diese Seite wird laufend aktualisiert.
Sobald weitere Beschlüsse des Gemeinderates gefasst werden, neue Informationen zum Verfahren vorliegen oder Informationen für die Bürgerinnen und Bürger veröffentlicht werden, ergänzen wir diese Seite entsprechend.
Auf dieser Seite informieren wir Sie fortlaufend über den Bürgerentscheid, den aktuellen Sachstand, die bisherigen Beschlüsse sowie den weiteren Ablauf des Verfahrens.
Diese Seite wird laufend aktualisiert.
Sobald weitere Beschlüsse des Gemeinderates gefasst werden, neue Informationen zum Verfahren vorliegen oder Informationen für die Bürgerinnen und Bürger veröffentlicht werden, ergänzen wir diese Seite entsprechend.
Chronologie
Die bisherigen Entwicklungen im Überblick:
| Datum | Ereignis |
| 10. Dezember 2024 | Öffentliche Informationsveranstaltung in der Kageneckhalle zur langfristigen Sicherung der Lebensmittelnahversorgung. |
| 2025–2026 | Prüfung und Weiterentwicklung des Projekts. Gespräche mit der Raumordnungsbehörde, dem Regionalverband Südlicher Oberrhein, Handelsverbänden, Nachbarkommunen sowie der Familie Strecker und EDEKA Südwest. |
| 29. Juli 2026 | Der Gemeinderat berät über den aktuellen Sachstand und beschließt die Durchführung eines Bürgerentscheides. |
| 8. November 2026 | Geplanter Termin des Bürgerentscheides. |
Beschluss des Gemeinderates vom 29. Juli 2026
Der Gemeinderat hat mit der nach der Gemeindeordnung erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen, einen Bürgerentscheid durchzuführen.
Über folgende Frage werden die Bürgerinnen und Bürger abstimmen:
„Sind Sie dafür, dass von dem 24.533 m² großen gemeindeeigenen Grundstück Flst. Nr. 49/0 (Festwiese, zwischen Baugebiet „Stockacker“ und „Unterbirken“) eine Teilfläche von ca. 5.700 m² zur Errichtung eines Lebensmittel-Nahversorgungsmarktes an ein Unternehmen im Konzern der EDEKA Südwest oder die Lebensmittelmärkte Strecker KG verkauft wird?“
Darüber hinaus hat der Gemeinderat den Abstimmungstag auf Sonntag, den 8. November 2026, festgelegt und die Finanzierung der Durchführung des Bürgerentscheids geregelt.
Über folgende Frage werden die Bürgerinnen und Bürger abstimmen:
„Sind Sie dafür, dass von dem 24.533 m² großen gemeindeeigenen Grundstück Flst. Nr. 49/0 (Festwiese, zwischen Baugebiet „Stockacker“ und „Unterbirken“) eine Teilfläche von ca. 5.700 m² zur Errichtung eines Lebensmittel-Nahversorgungsmarktes an ein Unternehmen im Konzern der EDEKA Südwest oder die Lebensmittelmärkte Strecker KG verkauft wird?“
Darüber hinaus hat der Gemeinderat den Abstimmungstag auf Sonntag, den 8. November 2026, festgelegt und die Finanzierung der Durchführung des Bürgerentscheids geregelt.
Was ist ein Bürgerentscheid?
Ein Bürgerentscheid ist eine Form der unmittelbaren Demokratie auf kommunaler Ebene.
In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Bürgerbegehren aus der Bürgerschaft, sondern um einen vom Gemeinderat eingeleiteten Bürgerentscheid (Ratsentscheid).
Der Gemeinderat kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder beschließen, dass eine Angelegenheit von besonderer Bedeutung unmittelbar den Bürgerinnen und Bürgern zur Entscheidung vorgelegt wird. Das Ergebnis des Bürgerentscheids hat die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses.
Spätestens 20. Tage vor dem Abstimmungstag informiert die Gemeinde alle Stimmberechtigten schriftlich über den Gegenstand des Bürgerentscheids und stellt die innerhalb der Gemeindeorgane vertretenen Auffassungen dar (schriftliche Information).
In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Bürgerbegehren aus der Bürgerschaft, sondern um einen vom Gemeinderat eingeleiteten Bürgerentscheid (Ratsentscheid).
Der Gemeinderat kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder beschließen, dass eine Angelegenheit von besonderer Bedeutung unmittelbar den Bürgerinnen und Bürgern zur Entscheidung vorgelegt wird. Das Ergebnis des Bürgerentscheids hat die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses.
Spätestens 20. Tage vor dem Abstimmungstag informiert die Gemeinde alle Stimmberechtigten schriftlich über den Gegenstand des Bürgerentscheids und stellt die innerhalb der Gemeindeorgane vertretenen Auffassungen dar (schriftliche Information).
Weitere Schritte
(Diese Informationen werden fortlaufend ergänzt.)
Geplant sind unter anderem:
Geplant sind unter anderem:
- Veröffentlichung weiterer Informationen zum Verfahren
- Informationen zur Abstimmung
- Bekanntmachungen
- Veröffentlichung der gesetzlich vorgesehenen Bürgerinformation
- Hinweise zum Abstimmungstag
Dokumente und weiterführende Informationen
(Dieser Bereich wird fortlaufend ergänzt.)
Hier werden künftig unter anderem veröffentlicht:
Hier werden künftig unter anderem veröffentlicht:
- Beschlüsse des Gemeinderates
- Informationen zum Bürgerentscheid
- Bürgerinformation gemäß § 21 Gemeindeordnung
- weitere Unterlagen und Informationsmaterialien
Hinweis der Gemeinde
Die Gemeinde informiert auf dieser Seite fortlaufend und sachlich über den Ablauf des Bürgerentscheids. Ziel ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern eine transparente Informationsgrundlage zu bieten. Weitere Informationen werden veröffentlicht, sobald sie vorliegen oder durch den Gemeinderat beschlossen wurden.
Die Gemeinde informiert auf dieser Seite fortlaufend und sachlich über den Ablauf des Bürgerentscheids. Ziel ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern eine transparente Informationsgrundlage zu bieten. Weitere Informationen werden veröffentlicht, sobald sie vorliegen oder durch den Gemeinderat beschlossen wurden.
