Betreuung von Grundschulkindern
Auch außerhalb der Unterrichtszeiten bestehen an den Grundschulen Stegen und Stegen-Eschbach Betreuungsmöglichkeiten.
Die Schulkindbetreuung umfasst die Kernzeitbetreuung sowie die flexible Nachmittagsbetreuung. Träger des Betreuungsangebots ist KiBiDs – Kinderbetreuung im Dreisamtal.
Die Schulkindbetreuung umfasst die Kernzeitbetreuung sowie die flexible Nachmittagsbetreuung. Träger des Betreuungsangebots ist KiBiDs – Kinderbetreuung im Dreisamtal.
Kernzeitbetreuung
Die Kernzeitbetreuung bietet Grundschulkindern eine verlässliche Betreuung vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsschluss.
Das Angebot besteht sowohl an der Grundschule Stegen als auch an der Grundschule Stegen-Eschbach.
Das Angebot besteht sowohl an der Grundschule Stegen als auch an der Grundschule Stegen-Eschbach.
Flexible Nachmittagsbetreuung
Ergänzend zur Kernzeitbetreuung besteht für Familien mit einem darüber hinausgehenden Betreuungsbedarf die Möglichkeit einer flexiblen Nachmittagsbetreuung.
Auch dieses Angebot gibt es an beiden Grundschulstandorten.
Anmeldung und aktuelle Informationen
Betreuungszeiten, Beiträge und Anmeldeunterlagen können sich von Schuljahr zu Schuljahr ändern. Die jeweils aktuellen Informationen sowie die erforderlichen Formulare finden Sie deshalb direkt beim Träger KiBiDs.
→ Zur Website der KiBiDs
Auch dieses Angebot gibt es an beiden Grundschulstandorten.
Anmeldung und aktuelle Informationen
Betreuungszeiten, Beiträge und Anmeldeunterlagen können sich von Schuljahr zu Schuljahr ändern. Die jeweils aktuellen Informationen sowie die erforderlichen Formulare finden Sie deshalb direkt beim Träger KiBiDs.
→ Zur Website der KiBiDs
Ganztagsbetreuung an Grundschulen
Seit dem Schuljahr 2026/2027 wird der gesetzliche Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder schrittweise eingeführt. Er gilt zunächst für Kinder der ersten Klasse und wird bis zum Schuljahr 2029/2030 auf alle vier Grundschulklassen ausgeweitet.
Der Rechtsanspruch umfasst eine Betreuung von acht Stunden täglich an fünf Werktagen pro Woche, einschließlich der Unterrichtszeit. Er gilt grundsätzlich auch während der Schulferien, wobei eine Schließzeit von bis zu vier Wochen im Jahr möglich ist.
Umsetzung in der Gemeinde Stegen
Die Gemeinde Stegen setzt weiterhin auf das bewährte flexible Betreuungsangebot von KiBiDs – Kinderbetreuung im Dreisamtal an den Grundschulen Stegen und Stegen-Eschbach.
Im Rahmen einer Elternbefragung hat sich gezeigt, dass dieses Betreuungsmodell den Wünschen der Familien entspricht. Daher wird keine Ganztagsgrundschule eingerichtet. Stattdessen wird die bestehende Kernzeit- und flexible Nachmittagsbetreuung fortgeführt und im Hinblick auf den gesetzlichen Rechtsanspruch bedarfsgerecht ausgestaltet.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zum Rechtsanspruch, zur Umsetzung in Stegen sowie die Ergebnisse der Eltern- und Ferienbetreuungsbefragungen finden Sie auf unserer Projektseite.
→ Ganztagsbetreuung an den Grundschulen Stegen und Stegen-Eschbach
Der Rechtsanspruch umfasst eine Betreuung von acht Stunden täglich an fünf Werktagen pro Woche, einschließlich der Unterrichtszeit. Er gilt grundsätzlich auch während der Schulferien, wobei eine Schließzeit von bis zu vier Wochen im Jahr möglich ist.
Umsetzung in der Gemeinde Stegen
Die Gemeinde Stegen setzt weiterhin auf das bewährte flexible Betreuungsangebot von KiBiDs – Kinderbetreuung im Dreisamtal an den Grundschulen Stegen und Stegen-Eschbach.
Im Rahmen einer Elternbefragung hat sich gezeigt, dass dieses Betreuungsmodell den Wünschen der Familien entspricht. Daher wird keine Ganztagsgrundschule eingerichtet. Stattdessen wird die bestehende Kernzeit- und flexible Nachmittagsbetreuung fortgeführt und im Hinblick auf den gesetzlichen Rechtsanspruch bedarfsgerecht ausgestaltet.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zum Rechtsanspruch, zur Umsetzung in Stegen sowie die Ergebnisse der Eltern- und Ferienbetreuungsbefragungen finden Sie auf unserer Projektseite.
→ Ganztagsbetreuung an den Grundschulen Stegen und Stegen-Eschbach