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Mitten im Dreisamtal.
Zuhause in Stegen.
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Elternbeiträge und finanzielle Unterstützung

Was kostet ein Krippen- oder Kindergartenplatz?

Für die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen in Stegen werden Elternbeiträge erhoben. Die Höhe richtet sich unter anderem nach der gewählten Betreuungsform, dem Alter des Kindes und der Anzahl der Kinder in der Familie.

Die aktuellen Elternbeiträge und Betreuungszeiten der Stegener Kindertageseinrichtungen sind in einer gemeinsamen Übersicht zusammengestellt.

→ Aktuelle Kindergartenbeiträge und Betreuungszeiten

Finanzielle Unterstützung bei den Betreuungskosten

Die Kosten für die Kindertagesbetreuung können für Familien eine finanzielle Belastung darstellen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist deshalb eine vollständige oder teilweise Übernahme der Elternbeiträge durch das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald möglich.

Die Förderung ist in der Regel einkommensabhängig und berücksichtigt die persönliche und finanzielle Situation der Familie.

Wer kann einen Zuschuss beantragen?
Grundsätzlich können Eltern und Alleinerziehende mit Wohnsitz im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald einen Antrag stellen, wenn ihr Kind eine Kindertageseinrichtung besucht.

Die Förderung kann für die Betreuung in Kinderkrippen, Kindergärten und Schülerhorten gewährt werden. Auch erweiterte Betreuungsformen können bei entsprechendem Bedarf berücksichtigt werden.

Wie funktioniert die Antragstellung?
Der Antrag wird beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald gestellt. Für die Prüfung werden unter anderem Einkommensnachweise, Angaben zur familiären Situation sowie eine Bescheinigung der Kindertageseinrichtung benötigt.

Die Förderung wird in der Regel frühestens ab Beginn des Monats gewährt, in dem der Antrag gestellt wird. Eine rechtzeitige Antragstellung ist daher wichtig.

Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen, den benötigten Unterlagen und den Antragsformularen erhalten Sie direkt beim Landratsamt.

→ Finanzielle Förderung der Kindertagesbetreuung – Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald