Startseite zum Kontaktformular Telefon zum Menü Suche

Grundssteuerreform 2022

Länder verlängern Abgabefrist zur Grundsteuer-Erklärung

Finanzminister Dr. Danyal Bayaz: „Die Fristverlängerung ist sinnvoll"
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird um drei Monate verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden. Statt wie geplant zum 31.10.2022, müssen die Erklärungen erst bis zum 31.01.2023 abgegeben
werden.

Finanzminister Dr. Bayaz:
"Wir haben ohnehin schon angekündigt, die Erinnerungsschreiben für die Grundsteuererklärung erst im nächsten Jahr zu verschicken. Es ist gut und sinnvoll, dass die Länder sich nun einheitlich auf eine einmalige Fristverlängerung verständigt haben. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger haben nun etwas mehr Zeit, die sollten sie jetzt aber auch
nutzen."

In Baden-Württemberg wurden bislang gut 1,7 Millionen Erklärungen abgegeben. Das sind 30 Prozent der insgesamt abzugebenden Erklärungen.

Die Daten, die für die Erklärung erforderlich sind, können über die zentrale Internetseite abgerufen werden. Dort finden sich auch Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung, wie etwa Schritt-für-Schritt-Ausfüllanleitungen, Erklärvideos und Beispielfälle.
Grundssteuerreform 2022Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes notwendig. Deshalb wurde im November 2020 das „neue“ Grundsteuergesetz des Bundeslandes Baden-Württemberg erlassen. Die Umsetzung erfordert jedoch die Mitwirkung der betroffenen Bürger.
Bis zum 31. Oktober 2022 müssen die Steuerpflichtigen ihre sogenannte „Feststellungserklärung“ für die Grundsteuer-Hauptfeststellung zum 1. Januar 2022 bei ihrem zuständigen Finanzamt per ELSTER abgeben. Dies ist jedoch frühestens ab dem 1. Juli 2022 möglich.
Derzeit müssen die Betroffenen noch nichts unternehmen, auch eine Kontaktaufnahme mit dem gemeinsamen Gutachterausschuss „Breisgau-Nord Hochschwarzwald“ bei der Gemeinde Kirchzarten ist aktuell nicht nötig und führt auch zu keinem Ergebnis. Die für die Feststellungserklärung benötigten Bodenrichtwerte stehen nicht vor Ende Juni 2022 zur Verfügung.
Ab Juli 2022 werden auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de weitere Informationen und erforderliche Daten zur Abgabe der Feststellungserklärung zu finden sein. Auf die Bodenrichtwerte der jeweiligen Kommunen kann hierüber dann voraussichtlich ebenfalls zugegriffen werden. Darüber hinaus gibt es bereits jetzt auf der Webseite des Finanzministeriums ein umfassendes FAQ mit Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Grundsteuerreform sowie ein kurzes Erklärvideo für Eigentümerinnen und Eigentümer. In Ergänzung dazu können allgemeine Fragen dem virtuellen Assistenten der Steuerverwaltung unter www.steuerchatbot.de gestellt werden.

Weitere Informationen unter nachfolgende Links.