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Ordnungsamt



Hinweis des Ordnungsamtes: Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist eine Ordnungswidrigkeit

Uns wurde gemeldet, dass seit ca. 2 Wochen in der Ortsmitte in den Abend- und auch Nachtstunden Böller/Raketen gezündet werden.

Das Zünden von Feuerwerkskörpern außerhalb des gesetzlich erlaubten Zeitraums – in der Regel rund um den Jahreswechsel – stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß §â€¯23 der 1. Sprengstoffverordnung dar. Dies gilt insbesondere in Wohngebieten, in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie außerhalb von Silvester und Neujahr.

Bitte beachten Sie: Verstöße können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt bitten wir um Beachtung dieser Regelung.

Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Lade/Frau Scherer, Amt für öffentliche Ordnung, Tel. 3969-51/3969-36.