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Ordnungsamt



Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und sonstigen Anpflanzungen

Aus gegebenem Anlass bitten wir die Grundstückseigentümer, die Bäume, Hecken und Sträucher entlang den öffentlichen Straßen, Gehwegen und Radwegen bis auf die Grundstücksgrenzen zurückzuschneiden. Insbesondere im Bereich von Schildern und Straßenleuchten sowie Kreuzungen und Ausfahrten ist ein ausreichender Freiraum zu belassen.

Überprüfen Sie dabei auch, ob Bäume abgestorben sind und lassen Sie diese ggf. durch eine Fachfirma entfernen.
Des Weiteren möchten wir Sie bitten, Grünschnittabfälle ordnungsgemäß zu entsorgen. Das bedeutet auch, keine Lagerung innerhalb von 5 Metern an Gewässerrandstreifen (Vorgaben im Gewässerrandstreifen nach § 38 WHG und § 29 WG).

Ihre Ansprechpartner: Frau Lade und Frau Scherer, Amt für öffentliche Ordnung, Tel. 3969-51 oder 3969-36; E-Mail: ordnungsamt@stegen.de