Informationen zur Ganztagsbetreuung an den Grundschulen Stegen und Stegen-Eschbach
Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt ein gesetzlicher Anspruch auf Ganztagesbetreuung an Grundschulen. Der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung ist bereits jetzt durch das vorhandene Betreuungsangebot mit KiBiDs abgedeckt - mit Ausnahme des Freitagnachmittags, für den es bisher keinen ausreichenden Bedarf gab.
Rahmenbedingungen des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen:
Der Anspruch gilt ab September 2026 für die Kinder der 1. Klasse, ab September 2027 für die 1. und 2. Klasse, bis er ab September 2029 für alle Grundschulklassen gilt. Ganztagesbetreuung bedeutet, dass die Kinder mindestens 8 Stunden pro Tag in der Schule beaufsichtigt werden. Die Unterrichtszeit zählt dabei mit. Aus dem Anspruch ergibt sich, dass Kinder, die Ganztagesbetreuung haben, auch in den Ferien mindestens 8 Stunden pro Tag betreut werden. In den Ferienzeiten darf die Betreuung maximal 4 Wochen lang ausgesetzt werden (bisher in der Ferienbetreuung der Gemeinde Stegen ca. 6-7 Wochen Schließzeit). Der Anspruch auf Ganztagesbetreuung ist nicht automatisch kostenfrei. Je nach Betreuungsform und insbesondere in den Ferien werden Betreuungsgebühren anfallen.
Rahmenbedingungen des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen:
Der Anspruch gilt ab September 2026 für die Kinder der 1. Klasse, ab September 2027 für die 1. und 2. Klasse, bis er ab September 2029 für alle Grundschulklassen gilt. Ganztagesbetreuung bedeutet, dass die Kinder mindestens 8 Stunden pro Tag in der Schule beaufsichtigt werden. Die Unterrichtszeit zählt dabei mit. Aus dem Anspruch ergibt sich, dass Kinder, die Ganztagesbetreuung haben, auch in den Ferien mindestens 8 Stunden pro Tag betreut werden. In den Ferienzeiten darf die Betreuung maximal 4 Wochen lang ausgesetzt werden (bisher in der Ferienbetreuung der Gemeinde Stegen ca. 6-7 Wochen Schließzeit). Der Anspruch auf Ganztagesbetreuung ist nicht automatisch kostenfrei. Je nach Betreuungsform und insbesondere in den Ferien werden Betreuungsgebühren anfallen.
Informationsveranstaltung der Gemeinde Stegen zusammen mit den Grundschulen Stegen und Stegen-Eschbach am 05.05.2025

Wir veröffentlichen - wie angekündigt - die dort gezeigten Präsentationen sowie weitere Informationen zu dem Thema. Die Präsentationen des Schulamtes (zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter) und der Gemeinde gemeinsam mit den Grundschulen finden Sie hier:
- Präsentation Schulamt zum Rechtsanspruch.pdf
(PDF Datei - 716 KB) - Präsentation Gemeinde und Grundschulen.pdf
(PDF Datei - 516 KB) - Berichterstattung des Dreisamtälers zur Informationsveranstaltung (Quelle: ,,Dreisamtäler" vom 14. Mai 2025).pdf
(PDF Datei - 1,03 MB) - Berichterstattung im Amtsblatt vom 15. Mai 2025.pdf
(PDF Datei - 281 KB)
Weitere Informationen zum Thema Ganztagesbetreuung an Grundschulen finden Sie hier:
- Ganztagsschule und Ganztagsbetreuung in Baden-Württemberg: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
- Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: FAQs des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
- Statistik Ganztagsförderungsgesetz: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
- Flyer Ganztagsschule und flexible Betreuungsangebote in BW.pdf
(PDF Datei - 0,96 MB)
Verbindliche Elternbefragung: Bedarfserhebung
Ergebnisse der Elternbefragung zur Ganztagsbetreuung an den Grundschulen in Stegen veröffentlicht
Die Umfrage zur künftigen Ganztags- und Ferienbetreuung an den beiden Grundschulen in Stegen endete am 01.06.205. Ab Freitag, den 06.06.2025, sind die Ergebnisse hier einsehbar.
Hintergrund: Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen – beginnend mit Klasse 1.
Die Bedarfserhebung richtete sich an alle Eltern von Kindern im Alter von 4 bis 8 Jahren, die ab September 2026 eine Grundschule in Stegen besuchen werden. Ziel war es, den konkreten zeitlichen Bedarf und die Präferenzen hinsichtlich möglicher Betreuungsformen zu erfassen.
Die Umfrageergebnisse bilden eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die weiteren Schritte: Sie fließen in die Empfehlungen der Schulkonferenzen ein und unterstützen den Gemeinderat Stegen bei seiner Entscheidung am 29. Juli 2025, wie der Rechtsanspruch an den beiden Grundschulen konkret umgesetzt wird.
Mit der Veröffentlichung soll eine transparente Informationsgrundlage für alle Beteiligten geschaffen werden.
Die Verwaltung bedankt sich bei den Eltern für die rege Teilnahme.
Auswertung:
Die Umfrage zur künftigen Ganztags- und Ferienbetreuung an den beiden Grundschulen in Stegen endete am 01.06.205. Ab Freitag, den 06.06.2025, sind die Ergebnisse hier einsehbar.
Hintergrund: Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen – beginnend mit Klasse 1.
Die Bedarfserhebung richtete sich an alle Eltern von Kindern im Alter von 4 bis 8 Jahren, die ab September 2026 eine Grundschule in Stegen besuchen werden. Ziel war es, den konkreten zeitlichen Bedarf und die Präferenzen hinsichtlich möglicher Betreuungsformen zu erfassen.
Die Umfrageergebnisse bilden eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die weiteren Schritte: Sie fließen in die Empfehlungen der Schulkonferenzen ein und unterstützen den Gemeinderat Stegen bei seiner Entscheidung am 29. Juli 2025, wie der Rechtsanspruch an den beiden Grundschulen konkret umgesetzt wird.
Mit der Veröffentlichung soll eine transparente Informationsgrundlage für alle Beteiligten geschaffen werden.
Die Verwaltung bedankt sich bei den Eltern für die rege Teilnahme.
Auswertung:
- Auswertung der Elternbefragung.pdf
(PDF Datei - 1,63 MB)