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Weiterführende Informationen und Links
Wenn Sie sich entschieden habe n, ein Kind adoptieren zu  ;wollen, finden Sie auf den folgenden Seiten viel Wissenswertes:
- Familienportal
- Bundeszentralstelle für Auslandsadoption einschließlich der jeweiligen  ;Gesetzestexte
- Liste der Unterzeichnerstaaten des "Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Adoptionen"
- Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS):
- Liste der Auslandsvermittlungsstellen
- Broschüre "Auslandsadoptionen"
- Portal "Eltern im Netz"
- Adoptionsvermittlungsstellen
Adoptionsanträge müssen notariell beurkundet werden. Auf den Internetseiten der Notariate, der Notarkammer des Landes Baden-Württemberg und der Bundesnotarkammer finden Sie weiterführende Informationen, Kontaktdaten, Formulare oder eine Online-Notarsuche.
Freigabevermerk
Stand: 11.01.2022
Verantwortlich: Sozialministerium Baden-Württemberg und Justizministerium Baden-Württemberg