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Weiterführende Informationen und Links

Wenn Sie sich entschieden habe n, ein Kind adoptieren zu  ;wollen, finden Sie auf den folgenden Seiten viel Wissenswertes:

Adoptionsanträge müssen notariell beurkundet werden. Auf den Internetseiten der Notariate, der Notarkammer des Landes Baden-Württemberg und der Bundesnotarkammer finden Sie weiterführende Informationen, Kontaktdaten, Formulare oder eine Online-Notarsuche.

Freigabevermerk

Stand: 11.01.2022

Verantwortlich: Sozialministerium Baden-Württemberg und Justizministerium Baden-Württemberg

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