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Ein Kind aus dem Ausland adoptieren
Für eine internationale Adoption setzt das "Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption" (HAÜ) verbindliche Regeln fest.
Zur Auslandsadoption sind folgende Adoptionsvermittlungsstellen berechtigt:
- die Zentralen Adoptionsvermittlungsstellen (ZAS) der Landesjugendämter
- anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft, die eine besondere Zulassung von dem jeweils zuständigen Landesjugendamt für die Vermittlung von Kindern aus einem oder mehreren bestimmten Staaten erhalten haben
- die Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter, die eine Gestattung von dem für sie zuständigen Landesjugendamt für den jeweiligen Einzelfall erhalten haben
Die Kosten für eine internationale Adoptionsvermittlung können sich auf mehrere tausend Euro belaufen. Sie kann sehr langwierig sein.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Vermittlung eines Kindes.
Vertiefende Informationen
- Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption" (HAÜ)
- Bundeszentralstelle für Auslandsadoption (BZAA)
- Die Zentralen Adoptionsvermittlungsstellen (ZAS) der Landesjugendämter
- Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat ihn am 05.10.2021 freigegeben.