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Information Baugebiet Nadelhof

Der Gemeinderat hat nach juristischer Beratung in seiner Sitzung am 21. November 2023 beschlossen, das seit dem 15. August 2023 laufende Vermarktungsverfahren aufzuheben.
Die Aufhebung des Vermarktungsverfahrens wird wie folgt begründet:

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat mit Urteil vom 18. Juli 2023 entschieden, dass die Bestimmungen des § 13b BauGB europarechtswidrig sind und deswegen nicht anwendbar sind. Der deutsche Gesetzgeber hatte es mit § 13b BauGB ausdrücklich erlaubt, das Bebauungsplanverfahren ohne Umweltprüfung durchzuführen. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts hat der deutsche Gesetzgeber damit jedoch gegen Europäisches Unionsrecht verstoßen. Dieses Urteil hat nun auch Auswirkungen auf den Bebauungsplan „Nadelhof“ in Stegen. Da die fehlende Umweltprüfung innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung des Bebauungsplanes gerügt wurde, leidet der Bebauungsplan an einem beachtlichen Verfahrensfehler.

Die notwendigen Maßnahmen zur Heilung des Mangels, z.B. ein neues Bebauungsplanverfahren sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes wurden bereits in die Wege geleitet sowie die Erstellung eines Umweltberichts mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung in Auftrag gegeben. Die Offenlage des Bebauungsplans "Nadelhof", welcher nun im ergänzenden Verfahren nach § 215a Abs. 2 i.V.m. § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt wurde, findet im Zeitraum vom 26. Februar 2024 bis einschließlich 2. April 2024 statt. Die Unterlagen können auf der Homepage der Gemeinde unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.stegen.de/eip/pages/bebauungsplaene.php (Bauen und Planen > Bebauungspläne).

Mit Mitteilung des Gemeindetags Baden-Württemberg vom 18. Oktober 2023 wurden neue Musterkriterien zur Vergabe von Bauplätzen bekannt gegeben. Die Gemeinde Stegen möchte die Dauer des Bebauungsplanverfahrens zur Heilung des Mangels nutzen, und die bestehenden Vergaberichtlinien für das Gebiet „Nadelhof“ entsprechend anpassen.

Sobald die Heilung des Bebauungsplanes „Nadelhof“ erfolgt ist und der Gemeinderat Stegen die fortgeschriebenen Vergaberichtlinien beschlossen hat, werden wir über das weitere Vorgehen bezüglich eines neuen Vermarktungsverfahrens informieren.

Gez. Fränzi Kleeb, Bürgermeisterin

Zeitplanung für das Neubaugebiet „Nadelhof“

Eine Verzögerung für die Erschließungsarbeiten (Start voraussichtlich im August) ist wegen Kapazitätsengpässen bei einem Planungsbüro eingetreten. Herr Stefan Rheiner vom von der Gemeinde beauftragten Erschließungsträger badenovakonzept, aus Freiburg i. Br. erläuterte den nun festgelegten straffen Zeitplan. Im Juli soll die Verlegung einer Frischwasserleitung begonnen werden und in 2 Monaten abgeschlossen sein. Die weiteren Erschließungsarbeiten für das Baugebiet sollen voraussichtlich im Juni 2024 beendet sein. Danach könne unmittelbar mit den Hochbauten der Bauinteressenten begonnen werden. Zur Vermarktung erklärte Herr Rheiner, dass der Gemeinderat voraussichtlich im Juni die Verkaufspreise festlegen wird, die etwa bei 540 €/m² (aktueller Bodenrichtwert) liegen werden. Danach erfolgt die Ausschreibung der Grundstücke. Im September sollen die Grundstücke vergeben werden. Weitere Details finden Sie auf der Portalseite unserer Homepage www.stegen.de unter dem Stichwort „Baugebiet Nadelhof“.

Informationen zum Neubaugebiet „Nadelhof“ aus der Gemeinderatssitzung vom 15.11.2022

In der Gemeinderatssitzung am 15.11.2022 erfolgte der Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplans „Nadelhof“. Nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung ist der Bebauungsplan nun rechtskräftig.
Am 13.12.2022 wurde in der letzten Gemeinderatssitzung des Jahres 2022 die Vergabe von Baugrundstücken im geplanten Baugebiet „Nadelhof“, insbesondere die im Rahmen des Vergabeverfahrens anzuwendenden Vergaberichtlinien sowie die in diesem Zusammenhang stehenden Regelungen in den notariellen Kaufverträgen vom Bauausschuss und dem Gemeinderat behandelt und beschlossen.
Aufgrund der aktuellen Interessenlage kann davon ausgegangen werden, dass die Nachfrage nach Bauland in der Gemeinde größer ist als die Anzahl der Bauplätze im Baugebiet „Nadelhof“. Als Instrument zur Auswahlentscheidung dienen Vergaberichtlinien.
Die bisher bestehenden Vergaberichtlinien für gemeindeeigene Baugrundstücke entsprechen nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung. Zudem steht das Kriterium Ortsbezug zu stark im Vordergrund, was entsprechend den geltenden Leitlinien der Europäischen Union (EU) nicht mehr zulässig ist.
Die Kriterien zur Vergabe von Bauplätzen wurden daher entsprechend den EU-Leitlinien fortgeschrieben. Weiterhin besteht jedoch daas Ziel, Bewerber mit Bezug zu Stegen im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten der Rechtsprechung vorrangig zu berücksichtigen. Die Ortsansässigkeit darf im Rahmen der Auswertung von Bewerbungen nur mit max. 50 % der Gesamtpunkte bepunktet werden, so dass eine Gleichberechtigung gegenüber nicht ortsansässigen Bewerbern gegeben ist. Die „EU-Leitlinien für Gemeinden bei der vergünstigten Überlassung von Baugrundstücken im Rahmen des so genannten „Einheimischenmodells“ sind anzuwenden.
Die Vergabe der Bauplätze erfolgt in einem zweistufigen Verfahren, bei dem im ersten Schritt die Prüfung der Antragsberechtigung (Prüfung der Vermögens- und Einkommensverhältnisse) und im zweiten Schritt die punktebasierte Wertung von Auswahlkriterien vorgenommen wird. Die zu bepunkteten Auswahlkriterien unterscheiden sich in soziale Kriterien (minderjährige Kinder, Pflegebedürftigkeit, Mitgliedschaften in Rettungsorganisationen ohne Bezug zu Stegen) sowie ortsbezogene Kriterien (Wohnsitz, Ort des Arbeitsplatzes, ehrenamtliches Engagement in Stegen. Im Rahmen der punktebasierten Auswertung können max. 120 Punkte erzielt werden, wobei die Bepunktung der ortsbezogenen Kriterien max. 60 Punkte betragen können.
Die Rechtsprechung gibt vor, zur Absicherung der Ziele der EU-Leitlinie entsprechende Regelungen in den notariellen Kaufverträgen aufzunehmen. Des Weiteren werden Verpflichtungen in den notariellen Kaufverträgen aufgenommen, welche vom Gemeinderat aufgrund der entwicklungspolitischen Zielsetzungen der Gemeinde beschlossen wurden und im Bebauungsplan nicht abschließend und rechtssicher geregelt werden können.
Im nächsten Schritt werden sowohl die Vergaberichtlinien als auch die Regelungen in den notariellen Kaufverträgen ausformuliert. Geplant ist, dass im Frühjahr 2023 die Vergaberichtlinien mit den Regelungen für die notariellen Kaufverträge auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht werden können.
Weiter wurden in der Sitzung die Bildung von Vermarktungsabschnitten sowie die Vermarktungszielgruppen behandelt und teilweise beschlossen. Im ersten Vermarktungsabschnitt werden die Einzel- und Doppelhausbauplätze sowie die Bauplätze eines Wohnhofes an private Endeigentümer vermarktet. Die Bauplätze für Geschosswohnungsbau sowie der Bauplatz für eine geplante Demenzwohngruppe werden in einem zweiten Abschnitt vermarktet. Hierzu werden voraussichtlich im Frühjahr 2023 mit dem Gemeinderat entsprechende Richtlinien beraten.
Mit der Vermarktung der Bauplätze im ersten Vermarktungsabschnitt wird voraussichtlich im Frühjahr 2023, parallel zu den Erschließungsarbeiten, begonnen.
Ebenfalls wurde ein aktueller Stand der Wirtschaftlichkeit des Gebiets durch badenovaKONZEPT vorgestellt. Aktuell liegen die Gesamtkosten für die Gemeinde zur Herstellung von einem m² Bauplatzfläche bei einem 354,20 €) Nach Ausschreibung und Vergabe der Erschließungsarbeiten im 1. Quartal 2023 kann die Wirtschaftlichkeitsberechnung fortgeschrieben und der Verkaufspreis vom Gemeinderat beschlossen werden.