Vermarktung von Bauplätzen
Die badenovaKONZEPT GmbH & Co. KG bietet im Neubaugebiet „Nadelhof“ in Stegen 6 Bauplätze zur Einzelhausbebauung, 20 Bauplätze zur Bebauung mit je einer Doppelhaushälfte sowie Bauplatzflächen zur Realisierung von insgesamt 9 Reihenhäusern zum Kauf an.
Bei Interesse an einem Bauplatz bewerben Sie sich bitte im Zeitraum vom 15. August 2023 bis einschließlich 09. Oktober 2023 bei der badenovaKONZEPT GmbH & Co. KG.
Die für die Vermarktung notwendigen Unterlagen finden Sie untenstehend oder auf der Homepage der bandenovaKONZEPT GmbH & Co. KG (https://www.badenovakonzept.de/projekte/aktuelle-projekte-wohnbau-k-z/)
Sollten Sie keine Möglichkeiten haben, die Bewerbungsunterlagen online einzusehen, schicken wir Ihnen die Unterlagen gerne auf dem Postweg zu. Bitte melden Sie sich hierzu bei badenovaKONZEPT.
badenovaKONZEPT GmbH & Co. KG
Frau Susanne Brenn bzw. Frau Kerstin Semeraro
Vertrags- und Vertriebsmanagement
Zita-Kaiser-Str. 5
79106 Freiburg im Breisgau
Telefon: 0761 769 913-80
Mail:
Bei Interesse an einem Bauplatz bewerben Sie sich bitte im Zeitraum vom 15. August 2023 bis einschließlich 09. Oktober 2023 bei der badenovaKONZEPT GmbH & Co. KG.
Die für die Vermarktung notwendigen Unterlagen finden Sie untenstehend oder auf der Homepage der bandenovaKONZEPT GmbH & Co. KG (https://www.badenovakonzept.de/projekte/aktuelle-projekte-wohnbau-k-z/)
Sollten Sie keine Möglichkeiten haben, die Bewerbungsunterlagen online einzusehen, schicken wir Ihnen die Unterlagen gerne auf dem Postweg zu. Bitte melden Sie sich hierzu bei badenovaKONZEPT.
badenovaKONZEPT GmbH & Co. KG
Frau Susanne Brenn bzw. Frau Kerstin Semeraro
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- Anzeige Vermarktungsbeginn BG Nadelhof Vergaberichtlinien
(PDF Datei - 107 KB) - Bebauungsplan Bebauunsgvorschriften.pdf
(PDF Datei - 669 KB) - Bebauungsplan Begründung.pdf
(PDF Datei - 1,85 MB) - Bebauungsplan Planzeichnung.pdf
(PDF Datei - 8,23 MB) - Bodengutachten zur Versickerungsfähigkeit.pdf
(PDF Datei - 4,93 MB) - Bodengutachten.pdf
(PDF Datei - 4,96 MB) - Datenschutzhinweis an Bewerber u.Erwerber in der Vermarktungsphase Art. 13 DSGVO.pdf
(PDF Datei - 125 KB) - Infoschreiben Bauplatzbewerber.pdf
(PDF Datei - 212 KB) - Vermarktungsplan 1.pdf
(PDF Datei - 566 KB) - Vermarktungsplan 2.pdf
(PDF Datei - 683 KB) - Anlage zum Bewerberfragebogen Eidesstattliche Erklärung Formular.pdf
(PDF Datei - 95 KB) - Bewerberfragebogen Nadelhof Formular.pdf
(PDF Datei - 329 KB)
Zeitplanung für das Neubaugebiet „Nadelhof“
- 2023-03-28_GRö_TOP_4-3_weitere Vorgehensweise Baugebiet Nadelhof_Präsentation badenovakonzept.pdf
(PDF Datei - 1,55 MB)
Eine Verzögerung für die Erschließungsarbeiten (Start voraussichtlich im August) ist wegen Kapazitätsengpässen bei einem Planungsbüro eingetreten. Herr Stefan Rheiner vom von der Gemeinde beauftragten Erschließungsträger badenovakonzept, aus Freiburg i. Br. erläuterte den nun festgelegten straffen Zeitplan. Im Juli soll die Verlegung einer Frischwasserleitung begonnen werden und in 2 Monaten abgeschlossen sein. Die weiteren Erschließungsarbeiten für das Baugebiet sollen voraussichtlich im Juni 2024 beendet sein. Danach könne unmittelbar mit den Hochbauten der Bauinteressenten begonnen werden. Zur Vermarktung erklärte Herr Rheiner, dass der Gemeinderat voraussichtlich im Juni die Verkaufspreise festlegen wird, die etwa bei 540 €/m² (aktueller Bodenrichtwert) liegen werden. Danach erfolgt die Ausschreibung der Grundstücke. Im September sollen die Grundstücke vergeben werden. Weitere Details finden Sie auf der Portalseite unserer Homepage www.stegen.de unter dem Stichwort „Baugebiet Nadelhof“.
Informationen zum Neubaugebiet „Nadelhof“ aus der Gemeinderatssitzung vom 15.11.2022
In der Gemeinderatssitzung am 15.11.2022 erfolgte der Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplans „Nadelhof“. Nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung ist der Bebauungsplan nun rechtskräftig.
Am 13.12.2022 wurde in der letzten Gemeinderatssitzung des Jahres 2022 die Vergabe von Baugrundstücken im geplanten Baugebiet „Nadelhof“, insbesondere die im Rahmen des Vergabeverfahrens anzuwendenden Vergaberichtlinien sowie die in diesem Zusammenhang stehenden Regelungen in den notariellen Kaufverträgen vom Bauausschuss und dem Gemeinderat behandelt und beschlossen.
Aufgrund der aktuellen Interessenlage kann davon ausgegangen werden, dass die Nachfrage nach Bauland in der Gemeinde größer ist als die Anzahl der Bauplätze im Baugebiet „Nadelhof“. Als Instrument zur Auswahlentscheidung dienen Vergaberichtlinien.
Die bisher bestehenden Vergaberichtlinien für gemeindeeigene Baugrundstücke entsprechen nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung. Zudem steht das Kriterium Ortsbezug zu stark im Vordergrund, was entsprechend den geltenden Leitlinien der Europäischen Union (EU) nicht mehr zulässig ist.
Die Kriterien zur Vergabe von Bauplätzen wurden daher entsprechend den EU-Leitlinien fortgeschrieben. Weiterhin besteht jedoch daas Ziel, Bewerber mit Bezug zu Stegen im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten der Rechtsprechung vorrangig zu berücksichtigen. Die Ortsansässigkeit darf im Rahmen der Auswertung von Bewerbungen nur mit max. 50 % der Gesamtpunkte bepunktet werden, so dass eine Gleichberechtigung gegenüber nicht ortsansässigen Bewerbern gegeben ist. Die „EU-Leitlinien für Gemeinden bei der vergünstigten Überlassung von Baugrundstücken im Rahmen des so genannten „Einheimischenmodells“ sind anzuwenden.
Die Vergabe der Bauplätze erfolgt in einem zweistufigen Verfahren, bei dem im ersten Schritt die Prüfung der Antragsberechtigung (Prüfung der Vermögens- und Einkommensverhältnisse) und im zweiten Schritt die punktebasierte Wertung von Auswahlkriterien vorgenommen wird. Die zu bepunkteten Auswahlkriterien unterscheiden sich in soziale Kriterien (minderjährige Kinder, Pflegebedürftigkeit, Mitgliedschaften in Rettungsorganisationen ohne Bezug zu Stegen) sowie ortsbezogene Kriterien (Wohnsitz, Ort des Arbeitsplatzes, ehrenamtliches Engagement in Stegen. Im Rahmen der punktebasierten Auswertung können max. 120 Punkte erzielt werden, wobei die Bepunktung der ortsbezogenen Kriterien max. 60 Punkte betragen können.
Die Rechtsprechung gibt vor, zur Absicherung der Ziele der EU-Leitlinie entsprechende Regelungen in den notariellen Kaufverträgen aufzunehmen. Des Weiteren werden Verpflichtungen in den notariellen Kaufverträgen aufgenommen, welche vom Gemeinderat aufgrund der entwicklungspolitischen Zielsetzungen der Gemeinde beschlossen wurden und im Bebauungsplan nicht abschließend und rechtssicher geregelt werden können.
Im nächsten Schritt werden sowohl die Vergaberichtlinien als auch die Regelungen in den notariellen Kaufverträgen ausformuliert. Geplant ist, dass im Frühjahr 2023 die Vergaberichtlinien mit den Regelungen für die notariellen Kaufverträge auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht werden können.
Weiter wurden in der Sitzung die Bildung von Vermarktungsabschnitten sowie die Vermarktungszielgruppen behandelt und teilweise beschlossen. Im ersten Vermarktungsabschnitt werden die Einzel- und Doppelhausbauplätze sowie die Bauplätze eines Wohnhofes an private Endeigentümer vermarktet. Die Bauplätze für Geschosswohnungsbau sowie der Bauplatz für eine geplante Demenzwohngruppe werden in einem zweiten Abschnitt vermarktet. Hierzu werden voraussichtlich im Frühjahr 2023 mit dem Gemeinderat entsprechende Richtlinien beraten.
Mit der Vermarktung der Bauplätze im ersten Vermarktungsabschnitt wird voraussichtlich im Frühjahr 2023, parallel zu den Erschließungsarbeiten, begonnen.
Ebenfalls wurde ein aktueller Stand der Wirtschaftlichkeit des Gebiets durch badenovaKONZEPT vorgestellt. Aktuell liegen die Gesamtkosten für die Gemeinde zur Herstellung von einem m² Bauplatzfläche bei einem 354,20 €) Nach Ausschreibung und Vergabe der Erschließungsarbeiten im 1. Quartal 2023 kann die Wirtschaftlichkeitsberechnung fortgeschrieben und der Verkaufspreis vom Gemeinderat beschlossen werden.
Am 13.12.2022 wurde in der letzten Gemeinderatssitzung des Jahres 2022 die Vergabe von Baugrundstücken im geplanten Baugebiet „Nadelhof“, insbesondere die im Rahmen des Vergabeverfahrens anzuwendenden Vergaberichtlinien sowie die in diesem Zusammenhang stehenden Regelungen in den notariellen Kaufverträgen vom Bauausschuss und dem Gemeinderat behandelt und beschlossen.
Aufgrund der aktuellen Interessenlage kann davon ausgegangen werden, dass die Nachfrage nach Bauland in der Gemeinde größer ist als die Anzahl der Bauplätze im Baugebiet „Nadelhof“. Als Instrument zur Auswahlentscheidung dienen Vergaberichtlinien.
Die bisher bestehenden Vergaberichtlinien für gemeindeeigene Baugrundstücke entsprechen nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung. Zudem steht das Kriterium Ortsbezug zu stark im Vordergrund, was entsprechend den geltenden Leitlinien der Europäischen Union (EU) nicht mehr zulässig ist.
Die Kriterien zur Vergabe von Bauplätzen wurden daher entsprechend den EU-Leitlinien fortgeschrieben. Weiterhin besteht jedoch daas Ziel, Bewerber mit Bezug zu Stegen im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten der Rechtsprechung vorrangig zu berücksichtigen. Die Ortsansässigkeit darf im Rahmen der Auswertung von Bewerbungen nur mit max. 50 % der Gesamtpunkte bepunktet werden, so dass eine Gleichberechtigung gegenüber nicht ortsansässigen Bewerbern gegeben ist. Die „EU-Leitlinien für Gemeinden bei der vergünstigten Überlassung von Baugrundstücken im Rahmen des so genannten „Einheimischenmodells“ sind anzuwenden.
Die Vergabe der Bauplätze erfolgt in einem zweistufigen Verfahren, bei dem im ersten Schritt die Prüfung der Antragsberechtigung (Prüfung der Vermögens- und Einkommensverhältnisse) und im zweiten Schritt die punktebasierte Wertung von Auswahlkriterien vorgenommen wird. Die zu bepunkteten Auswahlkriterien unterscheiden sich in soziale Kriterien (minderjährige Kinder, Pflegebedürftigkeit, Mitgliedschaften in Rettungsorganisationen ohne Bezug zu Stegen) sowie ortsbezogene Kriterien (Wohnsitz, Ort des Arbeitsplatzes, ehrenamtliches Engagement in Stegen. Im Rahmen der punktebasierten Auswertung können max. 120 Punkte erzielt werden, wobei die Bepunktung der ortsbezogenen Kriterien max. 60 Punkte betragen können.
Die Rechtsprechung gibt vor, zur Absicherung der Ziele der EU-Leitlinie entsprechende Regelungen in den notariellen Kaufverträgen aufzunehmen. Des Weiteren werden Verpflichtungen in den notariellen Kaufverträgen aufgenommen, welche vom Gemeinderat aufgrund der entwicklungspolitischen Zielsetzungen der Gemeinde beschlossen wurden und im Bebauungsplan nicht abschließend und rechtssicher geregelt werden können.
Im nächsten Schritt werden sowohl die Vergaberichtlinien als auch die Regelungen in den notariellen Kaufverträgen ausformuliert. Geplant ist, dass im Frühjahr 2023 die Vergaberichtlinien mit den Regelungen für die notariellen Kaufverträge auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht werden können.
Weiter wurden in der Sitzung die Bildung von Vermarktungsabschnitten sowie die Vermarktungszielgruppen behandelt und teilweise beschlossen. Im ersten Vermarktungsabschnitt werden die Einzel- und Doppelhausbauplätze sowie die Bauplätze eines Wohnhofes an private Endeigentümer vermarktet. Die Bauplätze für Geschosswohnungsbau sowie der Bauplatz für eine geplante Demenzwohngruppe werden in einem zweiten Abschnitt vermarktet. Hierzu werden voraussichtlich im Frühjahr 2023 mit dem Gemeinderat entsprechende Richtlinien beraten.
Mit der Vermarktung der Bauplätze im ersten Vermarktungsabschnitt wird voraussichtlich im Frühjahr 2023, parallel zu den Erschließungsarbeiten, begonnen.
Ebenfalls wurde ein aktueller Stand der Wirtschaftlichkeit des Gebiets durch badenovaKONZEPT vorgestellt. Aktuell liegen die Gesamtkosten für die Gemeinde zur Herstellung von einem m² Bauplatzfläche bei einem 354,20 €) Nach Ausschreibung und Vergabe der Erschließungsarbeiten im 1. Quartal 2023 kann die Wirtschaftlichkeitsberechnung fortgeschrieben und der Verkaufspreis vom Gemeinderat beschlossen werden.