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Midijob

Liegt Ihr monatliches Bruttogehalt zwischen 450,01 Euro und 850,00 Euro ("Gleitzone"), handelt es sich um einen Midijob. Ab 1. Juli 2019 steigt die Obergrenze für Midijobs auf 1.300 Euro.

Der Midijob unterscheidet sich von einer üblichen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung darin, dass er zwar steuerpflichtig, aber nicht voll sozialversicherungspflichtig ist. Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen und ist trotzdem umfassend abgesichert in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Arbeitgeber leisten dagegen den vollen Beitragsanteil zur Sozialversicherungil.

Für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind die Beiträge zur Sozialversicherung gestaffelt und steigen erst am Ende der Gleitzone auf den vollen Arbeitnehmeranteil von rund 20 Prozent an. Bemessungsgrundlage für den Arbeitnehmerbeitrag ist nicht das volle Arbeitsentgelt, sondern ein nach einer bestimmten Formel berechneter, niedrigerer Betrag. Informationen zur Berechnung des tatsächlichen Arbeitsverdienstes bietet Ihnen der Gleitzonenrechner der Deutschen Rentenversicherung.

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 15.05.2019 freigegeben.

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