Gebäudeindividueller energetischer Sanierungsfahrplan
Der gebäudeindividuelle energetische Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg ist
- ein Beratungsinstrument für Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer sowie
- eine Erfüllungsoption des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG).
Ziel ist es, die Sanierungsstrategie für ein einzelnes Gebäude zu entwickeln und zu vermitteln. Damit wird das energiepolitische Ziel der Bundesregierung unterstützt, bis zum Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen.
Für Wohngebäude reduziert die Vorlage eines Sanierungsfahrplans bei der zuständigen unteren Baurechtsbehörde den Pflichtanteil des Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) von 15 % auf 10 %.
Er stellt für einige im EWärmeG vorgesehene Erfüllungsoptionen eine sinnvolle Ergänzung dar. Bei Nichtwohngebäuden kann ein Sanierungsfahrplan zur vollständigen Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben des EWärmeG vorgelegt werden. Es besteht keine Pflicht zur Umsetzung der dort vorgeschlagenen Maßnahmen.
Auch Berichte, die nach den Vorgaben der Vor-Ort-Beratung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erstellt wurden, werden bei Wohngebäuden zur Gesetzeserfüllung ebenfalls anerkannt. Voraussetzung ist, dass sie zum Zeitpunkt der Heizungserneuerung nicht älter als fünf Jahre sind. Der vom Bund entwickelte individuelle Sanierungsfahrplan wird als Darstellungsvariante der Vor-Ort-Energieberatung für Wohngebäude als gleichwertig anerkannt und kann damit im EWärmeG angerechnet werden.
Vertiefende Informationen
Sanierungsfahrplan-BW auf Seiten des Umweltministeriums
Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (Erneuerbare-Wärme-Gesetz – EWärmeG)
- Verordnung der Landesregierung zum gebäudeindividuellen energetischen Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg (Sanierungsfahrplan-Verordnung – SFP-VO)
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat ihn am 22.03.2021 freigegeben.
Lebenslagen
- Bauen und Modernisieren
- Abbruch einer baulichen Anlage
- Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen
- Baufinanzierung und Förderungen
- Denkmalschutz und Denkmalpflege
- Planung und Vorbereitung des Bauvorhabens
- Umbau - Sanierung - Modernisierung
- Vergabe der Straßennamen und Hausnummern
- Versicherungen während der Bauphase
- Vom Bauantrag bis zum Richtfest