Schulische Bildung
In Baden-Württemberg sind alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von Art und Schwere ihrer Behinderung in die schulische Erziehung, Bildung und Ausbildung, die jeweils Aufgabe aller Schularten ist, einbezogen.
Hat ein Kind im Zusammenhang mit einer Behinderung erhebliche Entwicklungs- und Lernprobleme, erhält es rechtzeitig sonderpädagogische Förderung in einem inklusiven Bildungsangebot an einer allgemeinen Schule oder in einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum. Dies gilt, wenn es einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot hat und ohne ein entsprechendes Angebot eine erfolgreiche Teilhabe an Bildung an allgemeinen Schulen nicht erreicht werden kann.
Die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren unterstützen die allgemeinen Schulen im Rahmen des Sonderpädagogischen Dienstes.
Die Frage nach dem richtigen Bildungsort lässt sich nur im Einzelfall beantworten und hängt vor allem davon ab, welchen persönlichen Beratungs- und Unterstützungsbedarf das Kind hat. Das Staatliche Schulamt entscheidet über den Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot auf der Grundlage einer pädagogisch-psychologischen Untersuchung. Es berät die Eltern über die in Frage kommenden sonderpädagogischen Bildungsangebote an allgemeinen Schulen wie an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.
Äußern die Eltern den Wunsch nach einem inklusiven Bildungsangebot an einer allgemeinen Schule, berät es die Eltern im Rahmen einer Bildungswegekonferenz über den schulischen Lernort. Der Besuch eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums schließt den späteren Besuch einer allgemeinen Schule nicht aus. Der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot ist in der Regel befristet. Die Prüfung, den Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot aufzuheben, kann auf Wunsch der Eltern, der Schule oder der Schulverwaltung erfolgen.
Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren sind Halbtags- oder Ganztagsschulen. Teilweise führen sie ein Internat. Schülerinnen und Schüler können&nbs p;abhängig von den individuellen Voraussetzungen folgende Abschlüsse erreichen:
- die Bildungsabschlüsse der allgemeinen Schulen,
- den Abschluss des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder
- den Abschluss des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.
Die Förderschwerpunkte Lernen und geistige Entwicklung sind Bildungsgänge mit einem entsprechenden Bildungsplan. Die Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit den anderen Förderschwerpunkten orientieren sich in den jeweiligen Bildungsgängen mit ihrem Bildungsangebot an den Bildungsplänen der allgemeinen Schulen (gilt für die Grundschule, Hauptschule, Werkrealschule, Realschule, Gemeinschaftsschule, Gymnasium) beziehungsweise an den Bildungsplänen der Förderschwerpunkte Lernen und geistige Entwicklung.
Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren in Baden-Württemberg führen folgende Förderschwerpunkte:
- Geistige Entwicklung
- Emotionale und soziale Entwicklung
- Körperliche und motorische Entwicklung
- Sprache
- Lernen
- Hören
- Sehen
- Schülerinnen und Schüler in längerer Krankenhausbehandlung
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat ihn am 22.02.2022 freigegeben.