Startseite zum Kontaktformular Telefon zum Menü Suche
Lebenslagen > Behinderung > Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben > Persönliches Budget

Persönliches Budget

Menschen mit Behinderungen haben einen Anspruch auf ein Persönliches Budget, mit dem sie sich erforderliche Hilfeleistungen einkaufen können. Anstelle von Dienst- oder Sachleistungen erhalten sie eine entsprechende Geldleistung. Mit diesem Budget bezahlen sie die Aufwendungen, die zur Deckung ihres persönlichen Hilfebedarfes erforderlich sind.

Anträge auf ein Persönliches Budget können formlos beim jeweiligen Sozialhilfe- oder Jugendhilfeträger (Land- oder Stadtkreis) gestellt werden. Auch andere Träger wie die Deutsche Rentenversicherung, die Pflegekasse, die Krankenkasse, das Integrationsamt, die Kriegsopferfürsorge, die Unfallversicherung oder die Agentur für Arbeit nehmen Anträge entgegen.

Ziel ist es, Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Viele nutzen das Persönliche Budget, um zum Beispiel selbstständig in der eigenen Wohnung zu leben. Unterschieden wird zwischen dem einfachen Persönlichen Budget, bei dem nur ein Leistungsträger zuständig ist, und dem trägerübergreifenden Persönlichen Budget, bei dem mehrere Leistungsträger unterschiedliche Teilhabe- und Rehabilitationsleistungen in einem Budget erbringen.

Das Persönliche Budget hilft passgenau, den individuellen Hilfebedarf einzukaufen und zu organisieren. Der Mensch mit Behinderung bestimmt selbst, wer die erforderliche Unterstützung leisten soll. Er bestimmt das "Wann" und das "Wie". Mit dem Persönlichen Budget sollen die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung sowie das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderungen gestärkt werden.

Das Persönliche Budget ist keine eigenständige Sozialleistung, sondern eine besondere Form der Erbringung von Leistungen zur Teilhabe.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat ihn am 14.11.2019 freigegeben.

Lebenslagen