Gemeinschaftsschule
Sie umfasst die Klassen 5 bis 10 (Sekundarstufe I).
Sie kann auch eine Grundschule und im Anschluss an Klasse 10 eine dreijährige gymnasiale Oberstufe (Klassenstufen 11 bis 13) haben.
Die Besonderheiten der Gemeinschaftsschule in der Sekundarstufe I sind:
- Die Kinder werden nach Klasse 4 nicht getrennt, sondern lernen länger gemeinsam.
- Die Entscheidung über den angestrebten Schulabschluss fällt später.
- Die Schülerinnen und Schüler lernen, ihren Fähigkeiten entsprechend, auf der für sie passenden Niveaustufe:
- dem erweiterten Niveau (E), das zum Abitur führt,
- dem mittleren Niveau (M), das zum Realschulabschluss führt oder
- dem grundlegenden Niveau (G), das zum Hauptschulabschluss führt.
Alle Gemeinschaftsschulen sind in den Klassenstufen 5 bis 10 an vier oder drei Tagen in der Woche verbindliche Ganztagsschulen in einem Umfang von acht Zeitstunden pro Tag.
Die Gemeinschaftsschule bietet allen Kindern ein vielfältiges und motivierendes Lernangebot. Im Schulalltag einer verbindlichen Ganztagsschule wechseln sich Lernphasen mit Phasen der Bewegung und Entspannung sinnvoll ab.
Auch andere Formen des Ausgleichs wie etwa sportliche oder kulturelle Aktivitäten finden ihren Platz. Hausaufgaben werden in der Regel durch individuelles und kooperatives Lernen ersetzt und sind damit Schulaufgaben.
Ein Jahr vor dem Abschlussjahr entscheiden die Eltern über&n bsp;den angestrebten Schulabschluss des Kindes.
Mögliche Abschlüsse sind:
- Abitur am Ende der dreijährigen gymnasialen Oberstufe an einer Gemeinschaftsschule oder an einem allgemein bildenden beziehungsweise beruflichen Gymnasium
- Realschulabschluss nach Klasse 10
- Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10.
Ein Wechsel aus einer Gemeinschaftsschule ist an jede allgemein bildende Schule in Baden-Württemberg möglich. Die Voraussetzungen für den Wechsel an eine andere Schulart sind in der Multilateralen Versetzungsordnung geregelt.
In Baden-Württemberg kann die Schülerin oder der Schüler darüber hinaus ab Klasse 8 an ein berufliches Gymnasium der sechsjährigen Aufbauform wechseln. Auch die Anschlüsse an die beruflichen Schulen nac h dem Hautpschul- oder Realsch ulabschluss stehen den Schülerinnen und Schülern offen.
Informationen zum Anmeldeverfahren können Sie bei der jeweiligen Gemeinschaftsschule erfragen.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat ihn am 03.08.2021 freigegeben.